1. Allgemein
1.1 Unsere nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen
gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige
Leistungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen
Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden.
1.2 Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen
auch für künftige Geschäfte. Sollten einzelne
Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt.
1.3 . Mündliche und telefonische Abmachungen sind nur
wirksam, wenn sie nach dem Abschluss von uns schriftlich
bestätigt werden.
2. Angebot und Auftrag
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2 Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang der
Lieferung erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich.
2.3 Alle Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden
sind schriftlich zu treffen.
3. Preise
3.1 Unsere Preise gelten ab Werk (Göttingen) oder Auslieferungslager
ohne Mehrwertsteuer. Fracht und Zollkosten werden getrennt
berechnet. Unsere Preise sind freibleibend.
3.2 Verpackung wird von uns übernommen.
3.3 Wir sind nicht zur Annahme von Anschlussverträgen
verpflichtet und nicht an die Preise gebunden, die bei vorangegangenen
Bestellungen vereinbart wurden.
4. Versand, Gefahrenübergang
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, wählen wir Versandart
und Verpackung nach bestem Ermessen.
4.2 Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit
dem Verlassen des Werkes oder Auslieferungslager auf den
Besteller über. Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen
der Absendung geht die Gefahr bereits mit Mitteilung der
Versandbereitschaft über.
5. Lieferung
5.1 Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die
Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen.
Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten mit Meldung unserer
Versandbereitschaft, wenn die Versendung aber ohne unser
Verschulden unmöglich ist.
5.2 Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen.
5.3 Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit
angemessen.
6. Haftung für Mängel
Begründete Beanstandungen gleich welcher Art können
nur innerhalb 10 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt
werden. In solchen Fällen behalten wir uns die Zurücknahme
der Ware, Preisminderung oder die Mängelbeseitigung
in angemessener Frist vor.
Um Reklamationen der Einzelstücke die in unserer Werkstatt
hergestellt werden, zu vermeiden, soll der Käufer die
bestellte Ware vor der Auslieferung oder nach Aufforderung
bei uns besichtigen. Reklamationen jeder Art berechtigen
nicht zu Zahlungsverzögerungen.
Holz ist ein gewachsener Werkstoff. Furniere und Massivholz
fallen in Farbe und Struktur unterschiedlich aus. Naturbedingte
Unterschiede und Eigenarten sind kein Reklamationsgrund.
Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher
Ansprüche gegenüber dem Käufer unser Eigentum.
Auch wenn Teile der Rechnung bezahlt wurden.
8. Zahlung
Die vereinbarten Zahlungsbedingungen sind einzuhalten.
8.1 Zahlung bei Lieferung, bei größerer Auftragssumme
Vorauszahlung oder Zwischenfinanzierung.
8.2 Bei Lieferung ins Ausland nur Vorauszahlung oder gegen
Bankakzept bei einer Deutschen Bank. Zahlungen sind in Euro
zu leisten.
8.3 Schecks, Wechsel, und dergleichen werden nur nach besonderer
Vereinbarung und nur Zahlungshalber angenommen. Alle mit
der Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung ist Göttingen.
Erfüllungsort für Zahlung und. Gerichtsstand ist,
auch für Wechselstreitigkeiten, Göttingen.